Es lebe die Vielfalt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hochwimmer – Naturnahe Gärten
1 Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Geschäfte zwischen Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) und Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt).
2 Angebot
Unterlagen des AN sind dessen geistiges Eigentum und machen bei Verwendung ohne Zustimmung des AN schadenersatzpflichtig.
3 Vertragsabschluß
Die teilweise Vergabe der Leistungen an Subunternehmer durch den AN bleibt vorbehalten.
Aufträge und Bestellungen verpflichten den AN erst nach Auftragserteilung und Erhalt der Anzahlung von 30 % der Auftragssumme zur Leistung.
Treten während der Ausführung notwendige Zusatzarbeiten auf, muß der AG sofort informiert werden. Diese sind gesondert nach den Regiesätzen zu honorieren und gelten als beauftragt, wenn der AG nicht binnen 3 Tagen widerspricht.
Das Verwenden von Foto-, Film-, Dokumentationsmaterial von der Baustelle für die Zwecke des AN wird vom AG ausdrücklich genehmigt.
4 Ausführung
Das Gewerk des Landschaftsgärtners ist wetterabhängig, deswegen verschieben sich vereinbarte Fertigstellungstermine bei Schlechtwetter.
Der AG stellt Baustrom, Wasser und Zugang zum WC kostenlos zur Verfügung.
5 Abnahme
Die Abnahme des Gewerkes durch den AG erfolgt am Tag der Fertigstellung, spätestens jedoch 8 Tage nach Rechnungslegung für Privatkunden und 30 Tage nach Rechnungslegung für Firmenkunden. Nach Verstreichen dieser Frist gilt das Gewerk als abgenommen.
Bei später nicht mehr messbaren Leistungen kann der AG die Aufmaße nur verlagen, soweit diese noch feststellbar sind.
6 Gewährleistung und Haftung
Der AN gewährt angebotskonforme, sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen
Berechtigte Mängel werden vom AN behoben, wenn deren Behebung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist dies der Fall, hat der AG das Recht auf Minderung des Kaufpreises.
Für Schäden und Verzögerungen, die AN oder AG durch Zufall oder Dritte entstehen, entfällt jede Haftung, auch während der Bauphase.
Für Schäden am Gewerk durch Grundwasser und instabile Bodenverhältnisse ist jede Haftung oder Gewährleistung ausgeschlossen.
Material- und Geländebeschaffenheit werden vom AN nur nach äußerer Struktur geprüft. Für dabei nicht feststellbare Mängel sowie für Setzungsschäden, die nicht vom AN verursacht sind, wird keine Haftung übernommen.
Für die Wasserqualität von Zier- und Schwimmteichen wird wegen der komplexen biologischen Vorgänge keine Haftung übernommen.
Die vom AN beigestellten Pflanzen und Materialien verpflichten den AN nur in Hinblick auf seine fachgerechte Arbeit.
Bei Mitarbeit des AG oder von ihm beigestellten Personen wird für Arbeiten, an denen diese beteiligt sind, keine Gewährleistung übernommen.
Für Eigenleistungen oder Leistungen Dritter und ihre Auswirkung auf das eigene Gewerk wird keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernommen.
Die notwendige behördliche Genehmigung eines Gewerkes obliegt jedenfalls dem AG. Der AN ist jedenfalls schad- und klaglos zu halten für Nachteile, die aus der fehlenden Genehmigung des Gewerkes resultieren.
7 Zahlungsmodalitäten
Die Auftragserteilung erfolgt durch Auftragsbestätigung des AG und Einzahlung des Akontos von 30 % der Auftragssumme auf das Konto des AN.
Zu Ende jeder Bauwoche werden fertige Positionen in Rechnung gestellt.
Die Schlußrechnung erfolgt nach Baustellenabnahme, Zahlungsziel sind 8 Tage.
Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage ohne Abzug, bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen von der offenen Summe pro Monat verrechnet. Eventuelle Inkassokosten und Gerichtskosten gehen jedenfalls zu Lasten des AG
Die Abrechnung aller Materialien erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch bzw. nach der eingebauten Menge.
Zusatzaufträge werden nach den Regiesätzen des AN abgegolten.
8 Gerichtstand
Ist das Bezirksgericht Zell am See
9 Nichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder ungültig sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB.
10 Akzeptanz durch den AG
Mit seiner Unterschrift erklärt der AG, die vorliegenden Geschäftsbedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.